Rechtliche Grundlagen
Ist ein Baum so schwer geschädigt, dass er durch baumpflegerische Maßnahmen nicht erhalten werden kann, muss er meist gefällt werden. Auch die Bauplanung von Häusern und Straßen kann die Ursache für Baumfällungen sein.
Für den Baumeigentümer ist es wichtig, vor der Fällung zu prüfen, ob es sich um eine genehmigungspflichtige Maßnahme handelt.
Generell verbietet das Bundesnaturschutzgesetz aus Gründen der Vogelbrut das Fällen von Bäumen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September. Wer begründet außerhalb dieser Zeit einen Baum fällen möchte, muss dafür eine Genehmigung beantragen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet darüber hinaus im § 39 und im § 44 die Störung wild lebender Tiere sowie die Zerstörung ihrer Lebensstätten. Vor einer Fällung sollte also unbedingt geprüft werden, ob beispielsweise neben Vögeln eventuell Fledermäuse oder geschützte Insekten den Baum bewohnen.
Ob für den individuellen Baum eine Fällgenehmigung benötigt wird, hängt von der Baumart und dem Umfang/Durchmesser ab. Die Regelungen dazu sind nicht einheitlich, finden sich aber in den entsprechenden Baumschutzsatzungen. Bei Unsicherheiten ist es am einfachsten, die Kommune oder die untere Naturschutzbehörde um Auskunft zu bitten.
Unter dem Menüpunkt "Links" sind Baumschutzsatzungen und Antragsformulare für die Beantragung von Fällgenehmigungen zu finden.
Technik
Die Technik der Fällung wird nach den Gegebenheiten des Standortes gewählt, wobei eine in erster Linie schadensfreie und kostengünstige Lösung vorgeschlagen wird.
Ist genügend Platz vorhanden, wird der Baum frei oder unter Zuhilfenahme von Zugseilen und Flaschenzügen gefällt.
Geht es etwas enger zu, wird der Baum in kleineren Sektionen gefällt.
Können die Baumteile nicht gefahrlos abgeworfen werden, kommen Riggingtechniken zum Einsatz. Die abgetrennten Äste und Stammstücken werden angeseilt und gebremst zu Boden gebracht.
Ist unter dem Baum gar kein Platz und die Zufahrt ausreichend befestigt, kann ein Kran eingesetzt werden, der die Baumteile nach oben aus dem Bereich hebt und an geeigneter Stelle ablegt.