Die Baumpflege umfasst Maßnahmen, die in dem Regelwerk ZTV-Baumpflege definiert sind. Jeder Pflegemaßnahme geht eine Begutachtung des Baumes voraus, die vorab klärt, ob überhaupt ein Eingriff notwendig ist. Ein Bedarf kann entweder durch mangelnde Verkehrssicherheit oder einen Konflikt mit dem Gestaltungsziel gegeben sein. Durch den Schnitt wird dann also die Sicherheit wiederhergestellt oder der Baum in eine Form gebracht, die seiner Funktion am Standort dient.
Schnittmaßnahmen
Totholzentfernung
Tote Äste ab 3 cm Durchmesser werden aus dem Baum entfernt, um die Sicherheit unter dem Baum zu gewährleisten. Soll auch dünneres Totholz beseitigt werden, muss das im Auftrag vereinbart werden.
Lichtraumprofilschnitt
Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass der Abstand zwischen der Baumkrone und dem Verkehrsraum das erforderliche Maß nicht unterschreitet. Über Fuß- und Radwegen beträgt dieses Maß 2,50 m und über Straßen im Allgemeinen 4,50 m. Auch der Abstand zu Stromleitungen und Gebäuden wird über den Lichtraumprofilschnitt reguliert.
Kronenpflege
Diese komplexe Maßnahme beinhaltet das Ausschneiden von toten, kranken, gebrochenen und reibenden Ästen. Außerdem soll Fehlentwicklungen vorgebeugt werden. Darunter fällt zum Beispiel das Beseitigen von Ästen, die mittelfristig in das Lichtraumprofil wachsen, aneinander reiben oder spitze Zwieselvergabelungen bilden werden. Nach einer Kronenpflege ist ein Baum weder schmaler noch kleiner, nur sicherer und schöner.
Einkürzung (einzelne Äste, Kronenteile, Krone)
Auch diese Maßnahme soll im Regelfall die Verkehrssicherheit des Baumes erhalten oder wiederherstellen. Nach den jeweiligen Erfordernissen werden die Hebelkräfte auf einen Teil der Krone oder auf die gesamte Krone reduziert. Grund dafür können Stämmlinge/Äste sein, die weit expniert über den Kronenmantel hinausragen. Ebenso können Defekte im Holz (Morschungen, Risse etc.) Anlass sein, den gesamten Kronenmantel eines Baumes einzukürzen. Die Schnittdurchmesser liegen hierbei nicht über 10 cm.
Sofortmaßnahmen an geschädigten Baumkronen
Soll ein schwer geschädigter Baum, der vielleicht auch nur noch eine kurze Lebenserwartung hat, am Standort erhalten werden (z.B. nach Sturm oder Eisbruch), stellt diese Maßnahme die Verkehrssicherheit wieder her, jedoch ohne Rücksicht auf einen artgerechten Habitus. Die Schnittdurchmesser sind also nicht vorgegeben, sondern werden durch die Gegebenheiten bestimmt.
Kronensicherung
Neben den Schnittmaßnahmen zählt der Einbau von Kronensicherungen zur Baumpflege. Ausbruchgefährdete Kronenteile werden durch gegenseitiges Verbinden gesichert. Man unterscheidet dynamische und statische Verbindungen.
Dynamische Verbindungen werden in etwa 2/3 der Höhe des zu sichernden Stämmlings eingebaut. Die verbunden Baumteile können sich noch begrenzt bewegen, wodurch eigene Reparaturen des Baumes nicht behindert werden.
Statische Verbindungen werden eingebaut, wenn am Ort der Verbindung keine Bewegung der Baumteile mehr ermöglicht werden soll. Diese Sicherungen können auch mit dynamischen Sicherungen kombiniert sein und werden in dem Fall tiefer eingebaut.
Trag-/Haltesicherungen werden installiert, wenn man den Bruch durch dynamische und/oder statische Verbindungen nicht ausreichend sicher ausschließen kann. Dazu werden die beteiligten Stämmlinge nah an der Basis miteinander verbunden. Sollte es zum Bruch kommen, muss diese Sicherung das gebrochene Baumteil halten können.
