baumpflege

Die Baumpflege umfasst Maßnahmen, die in dem Regelwerk ZTV-Baumpflege definiert sind. Jeder Pflegemaßnahme geht eine Begutachtung des Baumes voraus, die vorab klärt, ob überhaupt ein Eingriff notwendig ist. Ein Bedarf kann entweder durch mangelnde Verkehrssicherheit oder einen Konflikt mit dem Gestaltungsziel gegeben sein. Durch den Schnitt wird dann also die Sicherheit wiederhergestellt oder der Baum in eine Form gebracht, die seiner Funktion am Standort dient.

 

 

Kronenschnitt

 

In erster Linie handelt es sich bei der Baumpflege um Maßnahmen, die unter dem Oberbegriff  Kronenschnitt zusammengefasst werden.

 

Totholzbeseitigung

Tote Äste ab 3 cm Durchmesser werden aus dem Baum entfernt, um die Sicherheit unter dem Baum zu gewährleisten. Soll auch dünneres Totholz beseitigt werden, muss das im Auftrag vereinbart werden.

 

Lichtraumprofilschnitt

Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass der Abstand zwischen der Baumkrone und dem Verkehrsraum das erforderliche Maß nicht unterschreitet. Über Fuß- und Radwegen beträgt dieses Maß 2,50 m und über Straßen im Allgemeinen 4,50 m. Auch der Abstand zu Stromleitungen und Gebäuden wird über den Lichtraumprofilschnitt reguliert.

 

Kronenpflege

Diese komplexe Maßnahme beinhaltet das Ausschneiden von toten, kranken, gebrochenen und reibenden Ästen. Außerdem soll Fehlentwicklungen vorgebeugt werden. Darunter fällt zum Beispiel das Beseitigen von Ästen, die mittelfristig in das Lichtraumprofil wachsen, aneinander reiben oder spitze Zwieselvergabelungen bilden werden. Ist ein lichter Raum zu Verkehrswegen, Gebäuden oder Leitungen einzuhalten, beinhaltet die Kronenpflege auch den Schnitt dieses Lichtraumprofils. Nach einer Kronenpflege ist ein Baum weder schmaler noch kleiner, nur sicherer und schöner.

 

Einkürzung von Kronenteilen

Nach den Erfordernissen der Verkehrssicherheit werden einzelne Kronenteile, die zum Beispiel exponiert aus dem Kronenmantel ragen, eingekürzt, um die Kräfte auf den entsprechenden Hebel zu reduzieren.

 

Kroneneinkürzung

Auch diese Maßnahme soll im Regelfall die Verkehrssicherheit des Baumes wiederherstellen. Befindet sich der gefährdende Defekt (Morschung, Höhlung) im Stamm oder sogar im Wurzelbereich, wird über eine Reduzierung der gesamten Krone in der Höhe und/oder Seite die Windangriffsfläche verringert. Die Einkürzung sollte den arttypischen Habitus erhalten und nach Möglichkeit nicht mehr als 20 % des Kronenvolumens entfernen, um weitere negative Reaktionen auszuschließen. Solche Reaktionen wären verstärkte Triebbildung an den Schnittstellen und in der Innenkrone oder Morschungen an stärkeren Schnittstellen.

 

Kronensicherungsschnitt

Soll ein schwer geschädigter Baum, der vielleicht auch nur noch eine kurze Lebenserwartung hat, am Standort erhalten werden, stellt der Kronensicherungsschnitt die Verkehrssicherheit wieder her, jedoch ohne Rücksicht auf einen artgerechten Habitus. Diese Sondermaßnahme wird zum Beispiel ausgeführt, wenn der monumentale Stamm eines alten Baumes trotz der absterbenden Krone für die Nachwelt erhalten werden soll. Sie dient nicht zum zeitlichen Verschleppen abgelehnter Fällungen!

 

 

Kronensicherung

 

Neben den Schnittmaßnahmen zählt der Einbau von Kronensicherungen zur Baumpflege. Ausbruchgefährdete Kronenteile werden durch gegenseitiges Verbinden gesichert. Dazu werden Seilsysteme mit geringer oder höherer Dehnung eingesetzt, welche die freie Bewegung der Kronenteile soweit einschränken, dass sie den kritischen Neigungswinkel, der zum Ausbruch führen könnte, nicht überschreiten. Die sorgfältige Auswahl der Materialien und der Einbau in der richtigen Höhe an den geeigneten Ästen oder Stämmlingen entscheidet über Wirksamkeit und Sicherheit dieser Verbindungen. Ein einfaches Spannen von Drahtseilen oder Ketten direkt an der Gabel kann gegebenenfalls nicht nur wirkungslos sein, sondern sogar einen gegenteiligen, schädlichen Effekt haben.